Barrierefreie Website 2025: Alles, was du wissen musst

Das Internet soll für alle Menschen zugänglich sein. Doch oft stoßen Menschen mit Einschränkungen auf Hürden, wenn sie Websites nutzen.

Ab dem 28. Juni 2025 tritt eine neue EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit in Kraft. Diese sorgt dafür, dass Unternehmen und öffentliche Einrichtungen ihre Webseiten barrierefrei gestalten müssen.
Doch was bedeutet das genau? Und welche Anforderungen gibt es?

Dieser Beitrag erklärt, warum eine barrierefreie Website wichtig ist und wie man sie umsetzt.

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Barrierefreiheit bedeutet, dass jeder – unabhängig von körperlichen oder geistigen Einschränkungen – eine Website problemlos nutzen kann.

Dazu gehören Menschen mit:

  • Sehschwäche oder Blindheit (z. B. Screenreader-Nutzung)

  • Gehörlosigkeit oder Hörproblemen

  • Motorischen Einschränkungen (z. B. Nutzung ohne Maus)

  • Lernschwierigkeiten (z. B. leichte Sprache)

Die internationalen WCAG-Richtlinien (Web Content Accessibility Guidelines) geben klare Vorgaben für barrierefreies Webdesign.

Die gesetzliche Frist für barrierefreie Webseiten steht fest: Ab dem 28. Juni 2025 müssen zahlreiche Unternehmen und öffentliche Stellen ihre Websites und Apps an die neuen Barrierefreiheitsstandards anpassen. Wer sich nicht daran hält, riskiert nicht nur Abmahnungen, sondern auch rechtliche Konsequenzen und Wettbewerbsnachteile.

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Die rechtlichen Grundlagen

Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit basiert auf zwei zentralen Regelwerken:

  • EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit:
    Diese Richtlinie verpflichtet viele Unternehmen und öffentliche Stellen dazu, ihre digitalen Angebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.

  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0):
    In Deutschland konkretisiert diese Verordnung die Anforderungen für Webseiten und digitale Anwendungen.

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Welche Konsequenzen drohen bei Nicht-Umsetzung?

Wer sich nicht an die neuen Vorschriften hält, riskiert:

  • Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbänden

  • Bußgelder durch Aufsichtsbehörden

  • Einschränkungen in der Nutzung durch Kunden (z. B. Sehbehinderte, die die Website nicht bedienen können)

  • Schlechte Google-Rankings, da barrierefreie Websites von Suchmaschinen bevorzugt werden

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Wer ist betroffen?

Die Barrierefreiheitspflicht betrifft nicht alle Webseitenbetreiber gleichermaßen. Je nach Art des Unternehmens oder der Organisation gibt es Unterschiede.

Betroffene Unternehmen sind:
Diese Unternehmen und Einrichtungen müssen ihre Website bis Juni 2025 barrierefrei gestalten:

  • Unternehmen mit digitalen Angeboten (z. B. Online-Shops, Terminbuchungen), wenn sie kein Kleinunternehmen sind

  • Öffentliche Stellen (z. B. Verwaltungen, Hochschulen, Krankenkassen)

  • Banken, IHKs, Stadtwerke & ÖPNV-Betriebe

  • Schulen & Kindergärten mit Online-Diensten

Nicht betroffen sind:

  • Privatpersonen mit einer eigenen Webseite oder einem Blog

  • Kleinunternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter & unter 2 Mio. Jahresumsatz)

  • B2B-Unternehmen, die nicht unter die obigen Kategorien fallen

Tipp: Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen und nicht erst kurz vor der Frist handeln. Ein Umbau der Website braucht Zeit, besonders wenn man barrierefreie Inhalte und PDFs korrekt integrieren möchte.

Welche Änderungen kommen auf Unternehmen zu?

Laut WCAG 2.1 gibt es vier Prinzipien, die eine barrierefreie Website erfüllen muss:

  • Wahrnehmbar – Inhalte müssen für alle sichtbar und hörbar sein.

  • Bedienbar – Keine Hindernisse für Maus, Tastatur oder Screenreader.

  • Verständlich – Klare Sprache und logische Struktur.

  • Robust – Funktioniert mit verschiedenen Geräten und Hilfsmitteln.

Lead Magnet Beispiele 2025

Wer 2025 nicht mit teuren Nachbesserungen kämpfen will, sollte jetzt aktiv werden.

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  • Nutze kostenlose Tools wie WAVE oder den BITV-Test

  • Überprüfe Farben, Kontraste und Texte.

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  • Alternativtexte für Bilder einfügen.

  • Klare Struktur und einfache Sprache verwenden.

  • Formulare und Buttons leicht bedienbar machen.

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  • Barrierefreie PDFs erstellen (wichtiger Punkt für Unternehmen!).

  • Feedback von Nutzern mit Einschränkungen einholen.

Youtube Sektion Mp-Webdesign
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Eine barrierefreie Website ist nicht nur für Menschen mit Einschränkungen von Vorteil, sondern verbessert die Nutzung für alle. Eine klare Struktur, verständliche Texte und eine einfache Bedienung sorgen für eine angenehmere Erfahrung – egal ob für ältere Menschen, mobile Nutzer oder Menschen mit temporären Einschränkungen (z. B. gebrochenem Arm).

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Durch eine barrierefreie Website erreichst du mehr Menschen, darunter Senioren, Menschen mit Seh- oder Hörproblemen und mobile Nutzer, die eine einfache Navigation benötigen. Je mehr Menschen deine Website ohne Hürden nutzen können, desto mehr potenzielle Kunden gewinnst du.

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Google bevorzugt barrierefreie Websites, weil sie eine bessere Nutzererfahrung bieten. Websites mit klarer Struktur, Alternativtexten für Bilder und lesbarer Schrift profitieren von besseren Platzierungen in den Suchergebnissen. Das sorgt für mehr Sichtbarkeit und mehr Besucher.

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Ab Juni 2025 müssen viele Unternehmen ihre Websites gesetzlich barrierefrei gestalten. Wer sich nicht daran hält, riskiert Abmahnungen oder sogar Bußgelder. Eine frühzeitige Anpassung schützt vor rechtlichen Konsequenzen und spart langfristig Kosten.

Barrierefreiheit bringt nicht nur gesetzliche Sicherheit, sondern verbessert die Nutzerfreundlichkeit, die Reichweite und die Sichtbarkeit bei Google – ein echter Vorteil für jedes Unternehmen!